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   BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95   

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https://dejure.org/1996,11474
BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95 (https://dejure.org/1996,11474)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1996 - 2 RU 10/95 (https://dejure.org/1996,11474)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 2 RU 10/95 (https://dejure.org/1996,11474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Versteifung der rechten Schulter bei Entschädigung eines Unfalls - Sturz auf vereister Treppe - Hinreichende Wahrscheinlichkeit für ursächlichen Zusammenhang zwischen der Versteifung der Schulter und dem schädigenden Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95
    Zwar ist für die Feststellung der übrigen entscheidungserheblichen Tatsachen der volle Beweis erforderlich; dh alle sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsunfalles müssen in so hohem Grade wahrscheinlich sein, daß bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis als erbracht angesehen werden kann (BSGE 61, 127, 128; Brackmann aaO, S 244k VIII und 244l).

    Dies gilt aber nicht für die kausale Verknüpfung (BSGE 61, 127, 129).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95
    So fordere das BSG lediglich für die den Arbeitsunfall begründenden Tatsachen den Vollbeweis, während für das Vorliegen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreiche (vgl BSGE 58, 76, 78).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG sowie der darauf gestützten überwiegenden Meinung im Schrifttum reicht für die Bejahung der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl BSGE 45, 285, 286; 58, 76, 79; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 480m mwN).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 10/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG sowie der darauf gestützten überwiegenden Meinung im Schrifttum reicht für die Bejahung der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl BSGE 45, 285, 286; 58, 76, 79; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 480m mwN).

    Hierunter ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung alle Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so daß darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 45, 285, 286).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es muß sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, daß ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden (BSGE 45, 9 ff = SozR 3900 § 40 Nr. 9; vgl auch für das Unfallversicherungsrecht: BSGE 45, 285, 287; s a Urteil vom 1. Februar 1996 - 2 RU 10/95 USK 96198 mwN).
  • LSG Hessen, 26.06.2014 - L 1 VE 12/09

    Entschädigungspflichtiger Impfschaden (Miller-Fisher-Syndrom-Variante mit

    Es muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden (BSGE 45, 9 ff = SozR 3900 § 40 Nr. 9; vgl. auch für das Unfallversicherungsrecht: BSGE 45, 285, 287; s. a. Urteil vom 1. Februar 1996 - 2 RU 10/95 USK 96198 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22

    Arbeitsunfall, Rente, MdE, Gutachten, Minderung, Verletztenrente, Unfall,

    Hinsichtlich des Beweismaßstabs ist zu beachten, dass neben der versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis auch das Vorliegen des Gesundheits(erst) schadens bzw. des Folgeschadens (Unfallfolge) im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein muss (ständige Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteile vom 01.02.1996, 2 RU 10/95, vom 15.12.1999, B 9 VS 2/98 R, vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R, vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, und vom 17.12.2015, B 2 U 8/14 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 6 U 32/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychische Gesundheitsstörung -

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSG, 27.6.2000, B 2 U 29/99 R, juris, Rn. 24; BSG, 1.2.1996, 2 RU 10/95, juris, Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 2 KN 21/07

    Anspruch auf Rente nach der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Das Unfallgeschehen muss in so hohem Grade wahrscheinlich sein, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis als erbracht angesehen werden kann (BSG Urteil vom 20.01.1987, 2 RU 27/86, SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG Urteil vom 01.02.1996, 2 RU 10/95, HVBG-INFO 1996, 1407), d.h. ein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch darf keinen Zweifel mehr haben (BSG Urteil vom 27.03.1958, 8 RV 387/55, BSGE 7, 103, 106).
  • LSG Sachsen, 04.06.2004 - L 2 U 144/02

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen

    Die tatsächlichen Umstände, aus denen sich diese Wertung ableiten soll, müssen im Sinne des Vollbeweises gesichert sein, d.h. die zur Begründung der versicherten Tätigkeit erforderlichen tatsächlichen Umstände müssen in so hohem Grade wahrscheinlich sein, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis als erbracht angesehen werden kann (zu diesem Maßstab vgl. statt vieler BSG, Urteil vom 01.02.1996 - 2 RU 10/95 -).
  • LSG Sachsen, 28.11.2001 - L 2 U 100/00

    Anspruch auf Verletztengeld infolge eines Arbeitsunfalls; Kriterien zur

    Insoweit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreichend (z. B. BSG, Urteil vom 01.02.1996 - 2 RU 10/95 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3/9 U 412/01

    Gewährung einer Verletztenrente aufgrund Arbeitsunfalls; Wahrscheinlichkeit der

    Hierunter ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung alle Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSG, Urt. v. 1. Februar 1996 - 2 RU 10/95 - HVBG-INFO 1996, 1407-1410).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 357/05
    Erforderlich ist vielmehr, dass dieses in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 1. Februar 1996, Az.: 2 RU 10/95, sowie vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 26/04 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2008 - L 6 U 164/04
    Dabei reicht die gute Möglichkeit eines Zusammenhangs nicht aus (BSG, Urteil 1. Februar 1996 - 2 RU 10/95 - HVBG-INFO 1996, 1407).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - L 6 U 44/06
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